NIS-2: Was die neue Cybersicherheitsrichtlinie für Unternehmen bedeutet

Mit der NIS-2-Richtlinie weitet die EU ihre bisherigen NIS-Richtlinien aus, somit sind mehr Unternehmen und Wirtschaftszweige betroffen. Außerdem gab es eine Erweiterung um die Themen Verantwortung und IT-Resilienz.

 

Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), das in Deutschland in Kraft tritt, wird Unternehmen, die als kritische Infrastruktur gelten oder besonders sensible Funktionen in der Wirtschaft übernehmen, vor neue Herausforderungen stellen. Aber auch viele KMUs könnten betroffen sein und müssen ihre IT-Sicherheitsstrategien entsprechend anpassen.

Was ist NIS-2?

NIS-2 baut auf der bisherige NIS-Richtlinie auf und zielt darauf ab, die Cybersicherheit innerhalb der EU zu verbessern. Es werden strengere Anforderungen an Unternehmen gestellt, um die Widerstandsfähigkeit ihrer IT-Systeme gegen Cyberangriffe zu erhöhen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch KMUs in bestimmten Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheitswesen, Banken und viele weitere kritische Dienstleistungen. Konkret sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und mindestens 10 Millionen Jahresumsatz. 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die NIS-2-Richtlinie legt den Schwerpunkt auf Prävention und Reaktionsfähigkeit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über robuste Mechanismen verfügen, um Cyberrisiken frühzeitig zu erkennen, darauf zu reagieren und ihre Systeme zu schützen. Dazu gehören unter anderem:

  • Implementierung von Cybersicherheitsstrategien: Unternehmen müssen Sicherheitsvorkehrungen auf hohem Niveau treffen, um potenzielle Bedrohungen abzuwenden.
  • Pflicht zur Meldung von Sicherheitsvorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb kurzer Fristen den zuständigen Behörden gemeldet werden, um Risiken für andere Unternehmen und Institutionen zu minimieren.
  • Regelmäßige Risikobewertungen: Unternehmen sind dazu verpflichtet, kontinuierlich ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu aktualisieren.

Für viele KMUs kann die Umsetzung dieser Anforderungen eine Herausforderung darstellen – besonders, wenn Ressourcen und Fachwissen im Bereich Cybersicherheit begrenzt sind. Hier kommen wir von der mp group ins Spiel.

Wie wir Ihnen helfen können

Als erfahrene IT-Agentur bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden:

  • Beratung und Aufklärung: Wir erklären Ihnen die neuen gesetzlichen Vorgaben und wie sie auf Ihr Unternehmen zutreffen.
  • CyberRisiko Check: Wir stellen den Stand Ihrer aktuellen IT-Sicherheit im Rahmen des vom BSI und BVMW empfohlen CyberRisiko Checks fest und geben Ihnen konkrete Maßnahmen an die Hand, wie Sie Ihre IT-Sicherheit optimieren können.
  • Individuelle IT-Sicherheitslösungen: Wir entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitsstrategien.
  • Langfristige Betreuung: Von der Risikobewertung bis zur Umsetzung der Maßnahmen stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und sorgen dafür, dass Sie alle Vorgaben erfüllen.

Fazit

Die NIS-2-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Zukunft. Für Unternehmen bedeutet dies aber auch zusätzliche Verantwortung und Pflichten in der IT-Sicherheit. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Sie den neuen Anforderungen gewachsen sind und Ihre IT-Systeme optimal aufgestellt sind.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihre IT-Sicherheitsstrategie auf das nächste Level bringen können!